Elektro Spilauer
Behördl. konz. Elektrounternehmen
1140 Wien, Gruschaplatz 5
Telefon 01 912-18-30
Fax 01 912-18-29
e-mail spilauer.gmbh@chello.at
seit 1980
Der auf den ersten Blick recht hohe Stundenverrechnungssatz gerät dabei immer wieder in den
Brennpunkt der Kritik. Denn was viele Kunden nicht wissen: Der Stundenverrechnungssatz ist nicht
gleich dem Stundenverdienst eines Unternemen!
Brutto 2.240,00
Sozialversicherung 407,68
Lohnsteuer 299,62
Nettobezug 1.532,70
Lohnkostenberechnung
Bruttolohn /-gehalt 2.240,00
+ 1/6 Sonderzahlung 373,33
Gesamtbrutto 2.613,33
+ Sozialversicherung AG-Anteil lfd. 486,08
+ Sozialversicherung AG-Anteil sz 79,15
+ Mitarbeitervorsorgekassen-Beitrag 39,98
+ Dienstgeberbeitrag 117,60
+ Dienstgeberzuschlag 10,45
+ Kommunalsteuer 78,40
+ DG-Abgabe (UBahn-Steuer) 8,67
= Gesamtlohnkosten pro Monat 3.433,66
= Gesamtkosten für den Betrieb (jährlich) inkl. Sonderzhlg 41.203,97
Stundenlohn Brutto 13,43
Stundenlohn Netto 9,19
Lohnkosten pro Stunde 20,58
Lohnkosten pro Anwesenheitsstunde 25,48
Lohnkosten je Produktivstunde 31,85
Selbstkosten je Stunde 31,85
Gemeinkosten 21,73
Gewinnaufschlag 7% 3,75
Nettoverkaufspreis 57,33
Er setzt sich vielmehr aus den
Lohnzusatzkosten, den Gemeinkosten
und dem Stundenlohn zusammen. Was
dann noch übrig bleibt, ist der Gewinn
von 3,75 € je Stunde
KV 2013
Nettoverkaufspreis STÖRUNGSMONTEUR
65,50 €
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindeststundenlöhne
in EURO (gültig ab 01.01.2013):
Lohngruppe Techniker 16,24
Lohngruppe 1 14,87
Lohngruppe 2 13,27
Lohngruppe 3 11,51
Lohngruppe 4 10,77
Lohngruppe 5 10,26
Lohngruppe 6 9,83
Lohngruppe 7 9,72
Dies entspricht einer Erhöhung von 3,40 Prozent.
Erhöhung der IST- Löhne um 3,20 Prozent ab
01.01.2013.
Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen
und Aufwandsentschädigungen in EURO
(gültig ab 01.01.2013):
kleine Entfernungszulage 8,01
mittlere Entfernungszulage 21,02
große Entfernungszulage 42,05
Nächtigungsgeld 14,95
Schmutzzulage 0,492
Erschwerniszulage 0,492
Gefahrenzulage 0,492
Nachtarbeitszulage (22 - 6 Uhr) 1,789
Schichtzulage (zweite Schicht) 0,435
Schichtzulage (dritte Schicht) 1,789
Montagezulage 0,753
Dies entspricht einer Erhöhung von 3,00 Prozent.